Mediation ist ein Verfahren der Konfliktbearbeitung, bei dem ein unparteilicher Dritter (Mediatorin/Mediator) die Beteiligten darin unterstützt, ihren Streit einvernehmlich zu lösen. In vertraulichen Verhandlungen entscheiden die Parteien selbst , was sie klären und wie sie in Zukunft miteinander umgehen wollen.
Welche Vorteile hat Mediation?
- Volle Selbstbestimmung der Beteiligten in der Lösungsfindung
- Es geht um zukunftsgerichtete Lösungen, die für beide Parteien befriedigend sind
- Die Beziehungen zwischen den Beteiligten können erhalten werden
- Rasches kostengünstiges und dem Einzelfall angepasstes Verfahren
- Neben Rechtsfragen können auch andere Aspekte berücksichtigt werden
Welche Regeln gelten in der Mediation?
Massgebend sind die Berufsregeln des Dachverbandes.
Die wichtigsten Punkte sind:
- Vertraulichkeit: Die Beteiligten und die Mediationsperson verpflichten sich zu Stillschweigen über den Inhalt der Gespräche.
- Offenheit: wichtige Informationen sollen offengelegt werden
- Selbstbestimmung: Die Mediationsperson hat keine Entscheidkompetenz in der Sache
- Verletzungen vermeiden: Unterbrechungen, Beschimpfungen etc. sind hinderlich für den Prozess.
- Unparteilichkeit der Mediatorin/des Mediators: Die Mediationsperson darf keine eigenen Interessen im Fall haben und keine Partei bevorzugen. Sie verpflichtet sich in einem allfälligen Prozess nicht auszusagen, und keine Beteiligten als Anwalt zu vertreten.
- Freiwilligkeit: Ein Abbruch der Verhandlungen ist jederzeit möglich, wenn eine Partei (inkl. Mediator/Mediatorin) keinen Sinn mehr in der Fortsetzung erkennen kann.
Laut SDM: „Der konstruktive Umgang mit Konflikten leistet damit einen wesentlichen Dienst an die Gesellschaft . Der Gedanke“ zuerst verhandeln und schlichten, erst danach richten“ ist hierzulande tief verwurzelt. Die Parteien sollen also zunächst ein geführtes Gespräch am runden Tisch durchlaufen, bevor sie das Gericht in Anspruch nehmen. Ziel ist es, streitende Parteien zu mehr Eigenverantwortung zu führen.“